Stadtverordnetenvorsteher Hegeler verletzt seine Neutralitätspflicht!

Bernd Hausmann, Stadtverordneter DIE LINKE. Hofheim, erklärt:

DIE LINKE erhebt schwere Vorwürfe gegen den Stadtverordnetenvorsteher Hegeler (CDU): Er hat bewusst falsche Vorwürfe gegen eine Stadtverordnete der „Bürger für Hofheim“ (BfH) erhoben, um Einfluss auf die knappen Mehrheitsverhältnisse in der Diskussion um das gescheiterte Bauprojekt Vorderheide II zu gewinnen.

Die ehemalige Mehrheitskoalition hat ihre Mehrheit verloren. Sie will aber die Vorderheide II mit allen Mitteln retten. Dazu bedient sie sich auch unredlicher Mittel.

Wenn alle Stadtverordneten anwesend sind, hat die neue Opposition aus Grünen, SPD, BfH und Linken eine Stimme Mehrheit. Im Falle der Vorderheide II sogar zwei Stimmen, weil der Stadtverordnete Henninger (CDU) wegen Befangenheit nicht mitwirken darf. Als Geschäftsführer von Frank Heimbaum, der Mehrheits-Eigentümerin der EGH Entwicklungsgesellschaft Hofheim mbH & Co. KG, die extra zum Zwecke der Entwicklung dieses Villengebietes gegründet wurde, ist ihm dies zu Recht verboten.

Was liegt für die Ex-Mehrheitskoalition daher näher, ebenfalls möglichst viele Stadtverordnete der Opposition wegen vermeintlicher Befangenheit von der Beschlussfassung auszuschließen?

Und auf wen zielt man am besten mit einem solchen fiesen Angriff? Auf eine ganz neue Kollegin, die noch nicht einmal ein Jahr ihr Stadtverordneten-Mandat bekleidet.

Und wer macht sich zur Speerspitze dieses hinterhältigen Angriffs?

Ausgerechnet der Stadtverordnetenvorsteher Hegeler (CDU), vom Amt her zur Neutralität verpflichtet. Herr Hegeler warf der neuen Kollegin Befangenheit vor, weil sie Mitglied des BUNDs sei und auch Vorstands-Mitglied der BI, die mit dem BUND das Klageverfahren erfolgreich durchgeführt hatte. Später schob Herr Hegeler den Vorwurf nach, sie wohne aber auch in der Nähe des Plangebiets.

Herr Hegeler ist ja kein Greenhorn. Er weiß genau, dass sein Vorwurf der Befangenheit rechtlich unhaltbar ist. Wie heißt es im Gesetz: „(1) Niemand darf in haupt- oder ehrenamtlicher Tätigkeit in einer Angelegenheit beratend oder entscheidend mitwirken, wenn er 1. durch die Entscheidung in der Angelegenheit einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann…,“ (§ 25 HGO). Und genau dies trifft auf den Stadtverordneten Henninger zu, nicht aber auf die Stadtverordnete Lindenthal.

Der Stadtverordnetenvorsteher hat mit einem bewusst falschen Vorwurf eine Stadtverordnete der Opposition dazu gebracht, dass sie entnervt auf ihren Sitz im Ausschuss verzichtete.

Dieser Stadtverordnetenvorsteher, qua Amt zur Neutralität verpflichtet, hat bewusst falsche Vorwürfe gegen eine Stadtverordnete erhoben. Dies muss Konsequenzen haben. Eine öffentliche Entschuldigung wäre das Mindeste.