Eine kürzlich beantwortete Kleine Anfrage der LINKEN-Bundestagsfraktion zu den Kosten der Unterkunft (KdU) belegt, dass 2021 14 Prozent der Bedarfsgemeinschaften im Main-Taunus-Kreis nicht die volle Höhe der tatsächlich entstandenen KdU erstattet bekommen haben. Der Main-Taunus-Kreis sparte damit nach Aufschlüsselung der Bundesagentur für Arbeit 907.895 Euro auf Kosten sozial Benachteiligter. Thomas Völker, Kreistagsabgeordneter der LINKEN. Main-Taunus und Mitglied im Sozialausschuss erklärt dazu:
„Durchschnittlich 113,66 Euro müssen die betroffenen Haushalte aus dem Regelsatz draufzahlen oder ihnen droht Wohnungslosigkeit. Ein Umzug in eine Wohnung nach den Angemessenheitskritierien des Kreises ist mit Blick auf die Wohnraumsituation schlicht nicht möglich. Das bedeutet in der Folge eine direkte Unterschreitung des Existenzminimums. Wie sich die Situation in 2022 angesichts der enormen Preissteigerungen weiterentwickelt hat, ist noch nicht statistisch auswertbar, muss aber jeder und jedem Verantwortlichen klar sein. Wir brauchen dringend eine wirksame Entlastung für Menschen mit niedrigen Einkommen in Deutschland.“
Völker verweist darauf, dass DIE LINKE. Main-Taunus im Kreistag in den vergangenen vier Jahren immer wieder betont hat, dass weiterhin ein schlüssiges Konzept zur Berechnung der KdU im Main-Taunus-Kreis fehle. Die nach LINKEN Druck gewährte KdU-Anpassung um magere 50 Cent, sei schon damals nach den Daten des Kommunalen Jobcenters nicht annähernd ausreichend gewesen.
Völker ergänzt: „Es muss Schluss damit sein, dass der im Vergleich sehr reiche Main-Taunus-Kreis gerade bei Sozialleistungsbeziehenden nicht seiner politischen Verantwortung gerecht werden will. Entweder sorgen Kreis und Kommunen für ausreichend bezahlbaren Wohnraum oder die Menschen müssen die tatsächlichen Aufwendungen erstattet bekommen. Der aktuelle Zustand ist völlig unhaltbar.“
Hinweis:
Die vollständige Kleine Anfrage der LINKEN Bundestagsfraktion mit allen Daten finden Sie unter: https://dserver.bundestag.de/btd/20/030/2003018.pdf