Erwerbstätige Flüchtlingsfamilien werden in Hartz IV getrieben


Erfreulicherweise haben inzwischen viele zu uns Geflüchtete gesellschaftlich und wirtschaftlich Fuß gefasst und könn(t)en den Lebensunterhalt ihrer Famitie weitgehend aus eigenem Erwerbseinkommen bestreiten. Zumindest dann, wenn sie nicht mangels Wohnraums auf die weitere Unterbringung in Notunterkünften der Stadt Eschborn oder des Main-Taunus-Kreises angewiesen sind.
Für diese werden nämlich keine marktüblichen Mieten, sondern stattdessen,,Bettengebühren“ erhoben. Diese Gebühr beträgt z.B. für die Unterkunft Im Wehlings derzeit 334 Euro pro Person und Monat. Für eine sechsköpfige Familie ergibt sich damit eine monatliche Gebühr bzw. ,,Warmmiete“ von 2.004 Euro – ein Betrag, der aus den Erwerbseinkommen der Familien zusätzlich zu den übrigen Lebenshaltungskosten kaum aufgebracht werden kann. Der Betrag ist auch mehr als doppelt so hoch wie der Betrag, der vom Sozialamt des Main-Taunus-Kreises als Höchstbetrag für die Miete einer sechsköpfigen Familie anerkannt wird. Eine ,,Bettengebühr“, die an die Stadt oder den Kreis geht, wird hingegen in voller Höhe vom Sozialamt bezahlt – zu Gunsten der Stadt Eschborn, die diese Gebühr erhebt.
Für die betroffenen Flüchtlingsfamilien bedeutet dies, dass sie trotz eigenen Erwerbseinkommens inden Bezug von Leistungen nach Hartz lV gezwungen werden. Das ist einerseits demotivierend, weil sich die eigene Arbeit nicht lohnt. Andererseits hat dies weitere negative Konsequenzen, weil eine Einbürgerung nach 6 Jahren Aufenthalt nur möglich ist, wenn keine Sozialleistungen nach ,,Hartz IV“ bezogen werden. Auch die Möglichkeit der unbefristeten Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren bleibt diesen Menschen verwehrt.
DIE LINKE hat dieses Problem sowohl im Main-Taunus-Kreis als auch in der Stadt Eschborn seit
Jahren thematisiert – geschehen ist diesbezüglich aber leider bis heute gar nichts. Auch der jüngste Antrag der Linken in der Eschborner Stadtverordnetenversammlung, die Gebühren für Notunterkünfte auf die Höchstsätze des Sozialamtes für angemessene Unterkunft und Nebenkosten zu begrenzen, wurde nur von FDP und SPD unterstützt. Die Koalition aus CDU, Grünen und FWE hat mit ihrer Mehrheit den Vorstoß der Linken leider erneut torpediert.
Roland Zenk, langjähriger ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer und seit April 2021 Stadtverordneter für DIE LINKE. Eschborn. stellt hierzu fest:

Anerkannte Flüchtlinge, die als steuerzahlende und sozialversicherungspflichtige Mitbürgerinnen und Mitbürger einer Erwerbstätigkeit nachgehen, beweisen damit jeden Tag, wie sehr sie sich in unsere Gesellschaft integrieren wollen. Sie dürfen nicht zurück in die Abhängigkeit des Hartz-IV-Systems gezwungen werden, indem man ihnen absurd hohe Gebühren für ihre Wohnung abknöpft. Das ist ein völlig inakzeptabler Geburtsfehler der bestehenden Eschborner Gebührenordnung. Es ist längst überfällig, ihn zu beseitigen.

(Roland Zenk)