Hattersheim: Die Linke fordert Rücktritt von Bürgermeister Schindling nach Anklage wegen Untreue

„Skandal-Bürgermeister sollte sofort seinen Hut nehmen!“ Pressemitteilung der Fraktion Die Linke Hattersheim, 17.10.2026

Anlässlich der Anklageerhebung gegen den Hattersheimer Bürgermeister Klaus Schindling wegen besonders schwerer Untreue in neun Fällen sowie einer versuchten Nötigung erklären die Fraktionsvorsitzende der Hattersheimer Linken, Beate Ullrich-Graf, und ihr Stellvertreter Hans-Jürgen Rojahn:

Worum es geht

Klaus Schindling (CDU) ist seit 2016 Bürgermeister von Hattersheim am Main und wurde 2022 wiedergewählt. Seit Ende 2023 ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ihn. Nach Angaben der Fraktion Die Linke Hattersheim hat sie jetzt Anklage erhoben. Eine Anklage ist noch kein Urteil: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Mehr Hintergründe findet ihr am Ende dieses Beitrags.

Rechenzentren und eine Zahlung von 20.000 Euro

Klaus Schindling ist eine massive Belastung für das ehrenwerte Amt des Hattersheimer Bürgermeisters. Er kann keinen Interessenskonflikt zwischen seiner Tätigkeit als Rechenzentren-Lobbyist und den überdurchschnittlich vielen Hattersheimer Rechenzentren erkennen. Er entging einem Verfahren wegen Vorteilsannahme im Amt, sprich: Korruption, im vergangenen Jahr nur durch eine ihm auferlegte Zahlung in Höhe von 20.000 €.

Was steckt hinter den 20.000 Euro?

Ab Dezember 2023 ermittelte die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen Schindling wegen des Verdachts der Vorteilsannahme. Nach seinen eigenen Angaben ging es um Einladungen zu Spielen von Eintracht Frankfurt durch den Chef einer Projektgesellschaft, die in Hattersheim einen Wohnpark gebaut hat. Im März 2025 wurde das Verfahren gegen eine Zahlung von 20.000 Euro eingestellt. Das ist kein Urteil und keine Schuldfeststellung, Schindling betont, die Zahlung sei kein Schuldeingeständnis. Quelle: Hattersheimer Stadtanzeiger, 27.03.2025

Anklage wegen Untreue und versuchter Nötigung

Und nun noch eine Anklage wegen besonders schwerer Untreue, was mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten und maximal bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden kann. Darüber hinaus noch der Vorwurf der versuchten Nötigung. Was will Bürgermeister Schindling seiner Stadt und seinen Bürger*innen noch alles zumuten?

Kurz erklärt

Untreue: Wer fremdes Vermögen verwalten muss, etwa ein Bürgermeister das Geld der Stadt, und es pflichtwidrig schädigt, macht sich strafbar.

Versuchte Nötigung: Jemanden mit Gewalt oder Drohung zu etwas zwingen wollen. Auch der Versuch ist strafbar.

Anklage: Die Staatsanwaltschaft hält eine Verurteilung für wahrscheinlicher als einen Freispruch. Ob es zum Prozess kommt, entscheidet das Gericht.

Die Linke fordert den sofortigen Rücktritt

Auch wenn bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt: Der pure Anstand würde gebieten, jetzt nicht einfach zur Tagesordnung überzugehen, sondern persönliche Konsequenzen aus den eigenen Fehlern zu ziehen. Herr Schindling, wenden Sie Schaden von Ihrem Amt und der Stadt Hattersheim ab und treten Sie sofort zurück! Sie sind für alle Demokrat*innen zu einer untragbaren und kostspieligen Belastung geworden.

Hintergründe zur Pressemitteilung

Bürgermeister und Rechenzentrums-Verband

Klaus Schindling sitzt seit 2021 im Vorstand der German Datacenter Association (GDA). Der Verband vertritt Betreiber von Rechenzentren und will ihre Rahmenbedingungen in Politik und Gesellschaft verbessern (GDA). Die Stadt Hattersheim ist selbst Mitglied (GDA). In Hattersheim stehen und entstehen zwölf Rechenzentrumsgebäude an drei Standorten.

Schindling sieht darin keinen Interessenkonflikt. Im Verband gebe er nur Erfahrungen an andere Kommunen weiter, sagte er 2024 in einer Bürgerversammlung (Hattersheimer Stadtanzeiger).

Die eingefrorenen Zulagen

Seit Januar 2025 bekommen die Beschäftigten der Stadt Hattersheim keine Zulagen mehr. Schindling hat sie im Dezember 2024 für alle eingefroren. Anlass war ein Schreiben der Kommunalaufsicht des Main-Taunus-Kreises, die neun Fälle möglicherweise zu hoher Zulagen prüft. Schindling begründete den Stopp damit, er wolle keine Haushaltsuntreue riskieren (Hattersheimer Stadtanzeiger). Laut Schindling hat die Kommunalaufsicht in diesem Zusammenhang auch die Staatsanwaltschaft informiert (Hattersheimer Stadtanzeiger).

Wie kann ein Bürgermeister sein Amt verlieren?

Ein Rücktritt ist nur freiwillig möglich. Eine Abwahl müssen mindestens die Hälfte der Stadtverordneten beantragen und zwei Drittel beschließen, danach entscheiden die Bürger*innen. Abgewählt ist der Bürgermeister, wenn die Mehrheit zustimmt und das mindestens 30 Prozent aller Wahlberechtigten sind (§ 76 Hessische Gemeindeordnung). Wird ein Beamter rechtskräftig wegen einer vorsätzlichen Tat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, endet sein Beamtenverhältnis automatisch (§ 24 Beamtenstatusgesetz).