Die private Unterbringung von Geflüchteten ist eine große Aufgabe für alle Beteiligten – zudem greift hier noch ein mal ein ganz besonderer Schutzauftrag des Staates für vulnerable Personen. In beiden Themenbereichen mangelt es dem Main-Taunus-Kreis leider an der notwendigen Bereitschaft engagiert zu begleiten und zu unterstützen. Eine kürzlich beantwortete Anfrage zur Sicherheit bei privater Unterbringung von Geflüchteten (s. unten) zeigt dies ebenso wie aktuelle Streitigkeiten zu Zuständigkeitsfragen bei der Unterbringung von Geflüchteten durch die öffentliche Hand.
Auf der einen Seite hält es der Kreis für ausreichend, junge Familien nach einem Telefonat in privaten Wohnraum zuzuweisen und verweist sonst auf die Strukturen unseres sowieso (zu) vollen Frauenhauses. Auf der anderen Seite stehen die neuen Gemeinschaftsunterkünfte halbleer, aber mehr Unterstützung für die Gemeinden oder privat Unterbringenden wird vom Kreis verneint. Zum zweiten Teil hat DIE LINKE. Main-Taunus nun eine weitere Anfrage eingereicht, die ebenso am Ende des Textes zu finden ist.
Thomas Völker, Kreistagsabgeordneter für DIE LINKE. Main-Taunus, erklärt:
„Viele Menschen, auch im Main-Taunus-Kreis, haben mit Blick auf die schrecklichen Bilder des Krieges in der Ukraine Kinderzimmer freigeräumt und Räume hergerichtet, um den flüchtenden Menschen eine erste Bleibe zu ermöglichen. Der Dank von allen Seiten war ihnen gewiss. Nun treten teils Probleme und Konflikte auf, auch weil viele solidarische Menschen der ersten Stunde davon ausgegangen waren, dass ihre Wohnungsangebote nur eine Überbrückung darstellen, bis staatliche Strukturen einspringen und regulären Wohnraum zur Verfügung stellen. Diese Rechnung geht nun aber nicht auf.“
Völker verweist auf Aussagen des Kreises, dass für einmal untergebrachte Geflüchtete keinerlei Zuständigkeit mehr bestehe, während die Gemeinden schon lange keine angemessenen Unterbringungsmöglichkeiten mehr haben.
„Die drei vom Kreis neu geschaffenen Gemeinschaftsunterkünfte in der Sparkassenakademie, dem Haus Maria Elisabeth und dem „Hundert-Betten-Haus“ in Liederbach stehen halbleer. Der Kreis bekommt nur ein Zehntel der Geflüchteten zugewiesen im Verhältnis zur Prognose vor einem Monat. Gleichzeitig weisen die Gemeinden in Notunterkünfte ein, die gerade für Frauen mit kleinen Kindern völlig unzumutbar sind. Hier müssen dringend unbürokratische Lösungen gefunden werden, wie Kreis und Gemeinden zusammenwirken, um die bestmögliche Unterbringungssituation für alle Geflüchteten zu erreichen.
Zudem braucht es Unterstützung für Konflikte bei privaten Unterbringungen. Mediation und andere Konfliktschlichtungsverfahren müssen vom Kreis angeboten werden, um soweit wie möglich auch privaten Wohnraum zu erhalten. Für all diese Fragen hat der Main-Taunus-Kreis bisher keine Antworten. Mit unserer Anfrage hoffen wir, den ein oder anderen Prozess anstoßen zu können.“