Nichtzulassungsbeschwerde gegen VGH-Urteil abgeschmettert – Kein Baugebiet auf der Vorderheide II

Gemeinsame Presseerklärung der Fraktionen der SPD, Grünen, BfH und DIE LINKE

Der Streit um das Baugebiet Vorderheide II ist beendet. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag auf Zulassung der Revision abgewiesen, sodass das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs nun endgültig Bestand hat. Demnach stellt das Gebiet der Vorderheide ein sogenanntes faktisches Vogelschutzgebiet dar, weshalb ein ehemals geplantes Baugebiet nicht umgesetzt werden darf. „Gerade in Zeiten des voranschreitenden Klimawandels ist es richtig und wichtig, dass die Bedeutung von Streuobstwiesen, Vogelschutzgebieten und Artenschutz höchstrichterlich gestärkt wurde.“, freut sich Daniel Philipp, der Fraktionsvorsitzende der Grünen.

Diese Niederlage vor Gericht hätte jedoch vermieden werden können, wenn Bürgermeister Vogt sich nicht über das Stadtparlament hinweggesetzt hätte. Die Mehrheit der Hofheimer Stadtverordnetenversammlung aus Grünen, SPD, BfH und Linken hatte bereits im Frühjahr des vergangenen Jahres in der Stadtverordnetenversammlung durchgesetzt, dass gegen die Entscheidung des VGH keine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden soll. Der Vorsitzende der Hofheimer SPD, Aaron Kowacs, führt aus: „Wir haben mehrfach dargelegt, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde absolut keine Aussicht auf Erfolg haben wird, so wie es das Bundesverwaltungsgericht nun letztendlich auch entschieden hat. Wir haben – vergeblich – versucht, zu verhindern, dass diese vorhersehbare Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht unseren städtischen Haushalt mit zusätzlichen Prozesskosten für die Nichtzulassungsbeschwerde belastet.“

Doch Bürgermeister Vogt warf den gewählten Mandatsträgern der Stadtverordnetenversammlung Rechtsbruch vor und beanstandete den Beschluss des Stadtparlaments, sodass die Nichtzulassungsbeschwerde dennoch eingelegt wurde. Eine Anfrage von Grünen, SPD, BfH und Linken ergab, dass allein die Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Nichtzulassungsbeschwerde entstanden sind, mindestens 60.000€ betragen. Bürgermeister Vogt hat zu verantworten, dass diese 60.000€ gegen den Willen der Stadtverordnetenversammlung und trotz vollkommener Aussichtslosigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde „verbrannt“ wurden. „Wenn ich mir vor Augen führe, wofür aktuell alles kein Geld vorhanden ist, hätten wir diese 60.000€ sicher besser investieren können.“, bedauert Wilhelm Schultze, der Fraktionsvorsitzende der Bürger für Hofheim, den Alleingang des Bürgermeisters.

Grüne, SPD, BfH und Linke werden sich dafür einsetzen, dass das Gebiet „Vorderheide II“ im Regionalen Flächennutzungsplan nicht mehr als „Wohnbaufläche geplant“, sondern als „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ und „ökologische bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ sowie „Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“ ausgewiesen wird. „Mit unserem Antrag werden wir das geplante Baugebiet auf der Vorderheide II endgültig begraben.“, so die Fraktionsvorsitzende der Linken Barbara Grassel. Die Fraktionen sind sich darüber einig, dass das Gebiet der Voderheide II nun auch offiziell als Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden sollte.