Ist es babyfreundlich ungewollt Schwangere nicht zu unterstützen?

Eine Recherche von correctiv zu Schwangerschaftsabbrüchen machte öffentlich, dass in den varisano-Kliniken prinzipiell keine Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsindikation (§218a Abs. 1 StGB) durchgeführt werden. Diese stellen jedoch mehr als 95% aller Abbrüche dar. Begründet wird dies seitens der Kliniken mit den Statuten der UNICEF- und WHO-Initiative „Babyfreundliche Geburtsklinik“ (s. https://fragdenstaat.de/anfrage/presseanfrage-auskunftsersuchen-zu-schwangerschaftsabbruchen-in-ihrem-haus-88/). Der Kreisausschuss zieht sich wiederum auf eine ausreichende Versorgungslage mit Abbrüchen zurück. Beides sei absurd, kritisiert Thomas Völker, Kreisabgeordneter für DIE LINKE. Main-Taunus:

„Babyfreundlich ist eine Klinik dann, wenn sie bestmögliche Bedingungen für Schwangere, Familien und Neugeborene schafft. Bestmögliche Bedingungen findet ein Kind aber nur dann vor, wenn es auch von der Schwangeren gewollt ist. Sich hinter dem Siegel „Babyfreundlichkeit“ zu verstecken, ist deshalb nur eine Ausrede. WHO und UNICEF setzen sich global für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch ein, das Siegel kennt deshalb bewusst keine Aussagen zu dieser Frage. Hier wird sich vor einer notwendigen Auseinandersetzung seitens der varisano-Kliniken versteckt.“

Zugleich kritisiert Völker die Aussagen des Kreisausschusses zur Versorgungssicherheit bei Schwangerschaftsabbrüchen:

„Immer weniger Ärztinnen und Ärzte und Kliniken führen Schwangerschaftsabbrüche durch, erst recht nach der Beratungsregelung. Praxen und Krankenhäuser, die Abbrüche durchführen, können sich deshalb vor Anfragen kaum retten. Immermehr Frauen fahren inzwischen wieder in die Niederlande, auch aus dem Rhein-Main-Gebiet. Das ist die Realität, der sich der Kreisausschuss stellen sollte. Gerade öffentliche Kliniken müssen diesen legalen medizinischen Eingriff mit Selbstverständlichkeit anbieten, wenn das Selbstbestimmungsrecht von Frauen einen Wert haben soll.

Während endlich im Bund der §219a StGB, der das Informationsrecht von Ärztinnen und Ärzten beschneidet, gekippt wird und die längst überfällige Diskussion zum Ende des §218 StGB anlaufen soll, ist der Main-Taunus-Kreis und die kreiseigenen Kliniken schlicht nicht willens ungewollt Schwangere angemessen medizinisch zu unterstützen. DIE LINKE. Main-Taunus erwartet auch weiterhin, dass die kreiseigenen Kliniken Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsregelung unverzüglich in ihr Angebot aufnehmen.“