Bernd Hausmann, Ortsvorsitzender der Partei DIE LINKE. Hofheim und Stadtverordneter, freut sich über das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes zur geplanten Bebauung des Gebiets Vorderheide II. Mit dem Gerichtsurteil wird ein wertvolles Biotop vor der Bebauung mit Luxus-Villen bewahrt. Er dankt in diesem Zusammenhang auch dem Naturschutzverband BUND und den Anwohnenden für ihre Klage gegen die verantwortliche Stadt Hofheim.
Hausmann verweist zudem auf die historischen Hintergründe dieses geplanten Naturraubbaus:
„Seit 1970 erhalten die Gemeinden einen Anteil am örtlichen Aufkommen der Lohn- und Einkommensteuer. Bis dahin war die Gewerbesteuer die einzig bedeutende Einnahmequelle der Gemeinden. Sie erbrachte rund 80% des kommunalen Steueraufkommens. Mittlerweile hat die Gewerbesteuer nur noch einen Anteil von 38% an den kommunalen Steuereinnahmen, genau so hoch wie der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer.
Diese veränderte Struktur der kommunalen Steuereinnahmen führte auch zu einer veränderten Strategie der Gemeinden. Sie buhlten nunmehr nicht nur um die Ansiedlung möglichst steuerstarker Unternehmen, sondern nunmehr waren für die Stadtkämmerer auch mehr steuerzahlende Einwohnenden von hohem Interesse.
Vor diesem Hintergrund sind die schon in den 80er Jahren aufgekommenen Pläne der Stadt Hofheim einzuordnen, am Fuße des Kapellenbergs, in herrlicher Sichtlage am Waldrand, ein weiteres Villengebiet auszuweisen. Diese Idee wurde vor allem von einigen Grundstückseigentümern, die weniger an der Pflege von Streuobstwiesen, als am gewinnbringenden Verkauf ihrer Wiesen als Bauland interessiert waren, und von CDU und FDP befördert und schließlich in der damaligen schwarz-roten Koalition auf Wunsch der CDU vom damaligen SPD-Planungsdezernenten Winckler (Amtszeit: 1993 – 2017) vorangetrieben. Bürgermeisterin und Stadtkämmerin Stang (2001 – 2019) unterstützte diese Pläne im Hinblick auf erhoffte Mehr-Einnahmen an Einkommenssteuer. Nur die damalige GOHL legte sich quer, und auch in der SPD-Fraktion hielt sich ursprünglich die Begeisterung in Grenzen.
Doch bald kippte die Stimmung auch in der SPD: Bis auf eine einzige Genossin, die inzwischen für DIE LINKE aktiv ist, stimmte schließlich auch die SPD-Fraktion Ende 2009 der Ausweisung der Vorderheide II als großzügiges Villengebiet zu.
Man hatte auch in der SPD die Hoffnung, wenn endlich mehr Millionäre in Hofheim wohnen, dass dann auch zusätzliche Millionen in der Stadtkasse landen. Dass diese Hoffnung auf völlig falschen Annahmen beruhte, wurde den SPD-Genossinnen und Genossen erst hinterher klar, als die Beschlüsse schon gefasst waren: Für den Gemeindeanteil an der Lohn- u. Einkommensteuer spielt es keine Rolle, wieviel ein Steuerpflichtiger mehr als (derzeit) 35.000 € (ledig) bzw. 70.000 € (verh.) verdient. Damit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass einzelne, sehr hohe Einkommen zu einer Verzerrung der Steuerverteilung zwischen den Gemeinden führen.
Dass damals auch die SPD dem Projekt „Vorderheide II“ zugestimmt hatte, beruhte somit auf der schlichten Unkenntnis des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen.
Dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof sei Dank, dass er mit seinem gestrigen Urteil dieses wertvolle Biotop gerettet hat. Und vor allem der Bürgerinitiative „Lebenswertes Hofheim e.V.“ sowie dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) ist zu danken, die dieses Urteil erstritten haben.“
Nun gilt es dem Bebauungswillen endgültig einen Riegel vorzuschieben. Dazu hat unsere Stadtfraktion umgehend einen Antrag eingebracht: