Waldkindergarten Lorsbach: Schlimmer geht’s immer

Ach, das klang doch gut, als der Magistrat im April 2023 auf Nachfrage berichtete, dass bereits im März ein Standort für den „Waldkindergartenwagen“ gefunden sei: Der sogen. „Holzfällerplatz“ in der Verlängerung der Straße Am Lorsbacher Kopf. Stutzig machte es, dass der zuständige Stadtrat Köppler die Frage, ob dieser Standort „Wald“ sei, nicht beantworten konnte. In der nächsten OBRs-Sitzung bestätigte StR Köppler: „Ja, der vorgesehene Standort ist als Wald ausgewiesen.“

Diese Frage nach dem „Wald“ wurde bewusst gestellt, denn auf einem Grundstück, das als „Wald“ ausgewiesen ist, dürfen nur ganz wenige privilegierte Bauwerke errichtet werden. Darüber wacht sehr streng die Forstverwaltung. Einrichtungen für die Kinderbetreuung gehören nicht zu diesen privilegierten Vorhaben.

Und nunmehr antwortet der Magistrat auf die Anfrage der LINKEN (angehängt): „Die Genehmigung der Forstbehörde steht noch aus.“  Auf die Nachfrage, wann diese Genehmigung denn beantragt wurde, antwortete der Magistrat: „Ein Antrag auf Waldumwandlung wurde am 08.02.2024 an die Untere Jagd- und Fischereibehörde / Fachbereich Forsten verschickt.“ (s. Anhang). Nach Köpplers Worten gibt es lediglich noch naturschutzrechtliche Details zu klären, wie er letzte Woche im Sozialausschuss erklärte: „Ein entsprechender Antrag wurde dann am 23.01.2024 gestellt.“ Und: „Der Bauantrag ist Mitte Dezember 2023 eingereicht worden.

Dass ein solcher Waldkindergartenwagen ein Bauwerk ist und man zur Aufstellung eines solchen Bauwerks eine Baugenehmigung braucht: Das zu wissen, dazu muss man kein Architekt sein. Und dass man, wenn man ein solches Bauwerk auf einem als „Wald“ ausgewiesenen Grundstück aufstellen will, dazu die Zustimmung der Forstbehörde braucht, dies dürfte zumindest seit dem berüchtigten „Rosenberg-Deal“ unseligen Angedenkens jedem Zeitungsleser bekannt sein. Und dass auf einem solchen Standort auch die Naturschutzbehörde darüber zu wachen hat, ob durch einen Kindergarten an dieser Stelle nicht etwa geschützte Flora und Fauna gestört wird: Das dürfte jedem klar sein.

Nicht aber unserem im Magistrat dafür zuständigen Dezernenten; Dass hierzulande (Gott sei Dank!) nicht jeder bauen kann, wo und was er will, sondern man dazu behördliche Genehmigungen braucht: Das ist offensichtlich dem im Rathaus sowohl für „Bauen“ als auch für „Kinderbetreuung“ zuständigen Dezernenten unbekannt: Alle notwendigen Genehmigungen wurden nicht etwa schon im März letzten Jahres beantragt, als man sich auf den Standort „Holzfällerplatz“ geeinigt hatte, sondern erst in den letzten Wochen. Fast ein Jahr wurde vertan.

Anderswo sind Dezernenten schon aus nichtigeren Anlässen abgewählt worden.

(Bildquelle: Till Westermayer via flickr (https://www.flickr.com/photos/tillwe/)