Anfang März hat ein privater Investor im geplanten Baugebiet Jungehag in Hofheim-Wildsachsen ohne das Ergebnis einer Umweltprüfung abzuwarten großflächig planiert (s. hier). Inzwischen tun sich in diesem Zusammenhang immer weitere Fragen auf.
Unsere Fraktionsvorsitzende in Hofheim, Barbara Grassel, erklärt: „Gemäß Ziff. III 11.1. des städtebaulichen Vertrages vom 31.10.2022 zwischen Stadt und Investor ist vor Beginn der Erschließungsarbeiten eine schriftliche Zustimmung der Stadt erforderlich. Wurde diese erteilt, hätte der Magistrat den Beschluss zur Einleitung eines ergänzenden Verfahrens bewusst missachtet, wurde sie nicht erteilt, hätte der Investor nicht mit den Erdarbeiten beginnen dürfen und die Stadt hätte die Erschließungsarbeiten sofort untersagen müssen.
Deshalb hatte ich in der Stadtverordneten-Sitzung am 13.03.24 die Frage gestellt, ob die Zustimmung erteilt wurde oder nicht. Der Magistrat konnte die Frage nicht beantworten, worauf der Stadtverordnetenvorsteher sagte: „Die Frage kann nicht beantwortet werden, also folgt die Antwort mit dem Protokoll.“
Jedoch wurde weder meine Frage noch die Feststellung, dass sie nicht beantwortet wurde, ins Protokoll aufgenommen, noch erfolgte mit dem Protokoll oder sonst bis heute die Beantwortung.
Dass der Magistrat nicht weiß und bis heute nicht herausfinden kann, ob, wann und von wem die Zustimmung zum Beginn der Erschließungsarbeiten erteilt wurde, ist in einer geordneten Verwaltung nicht denkbar. Offenbar kontrolliert man im Rathaus die Einhaltung von vertraglichen Vereinbarungen durch Investoren gar nicht.“