Menschen mit Behinderung müssen leider zuhause bleiben – zumindest, wenn Sie auf Busse angewiesen sind

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verlangt die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV. Hierzu wurden und werden unter anderem die Bushaltestellen umgebaut. Nur leider nützt das bei zunehmendem Ausbau von Anruf-Sammel-Taxis und On-Demand-Verkehren wenig, wenn hier keine Standards der Barrierefreiheit gelten. Dr. Barbara Grassel, Sprecherin der LINKEN im Kreistag, kritisiert die Ablehnung eines LINKE-Antrags der auf dieses Problem aufmerksam machen wollte:

„Die Beschaffung geeigneter Busse, die einen Einstieg auch für mobilitätseingeschränkte Menschen ermöglichen, und der Umbau der Bushaltestellen auf die passenden Bussteig-Höhen sind wichtige Fortschritte. Dies bleibt andererseits wirkungslos, wenn in den Schwachverkehrszeiten, abends und am Wochenende Kleinbusse und Taxen eingesetzt werden, deren Einstiege weder an die barrierefreien Bushaltestellen angepasst sind, noch von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen selbständig genutzt werden können. Dies ist aber bei den bislang eingesetzten Anruf- und Anschluss-Sammeltaxis ganz überwiegend der Fall.“

Die LINKE hatte deshalb beantragt, dass der Kreisausschuss darauf hinwirken möge, dass bei den Ausschreibungen zur Neuvergabe der Verkehrsleistungen im Busverkehr ausschließlich barrierefrei zu betretende Fahrzeuge gefordert werden – und zwar sowohl bei den Linienbussen, als auch bei den im AST/On-Demand-Verkehr eingesetzten Fahrzeugen.

„Die Ablehnung unseres Antrags zeigt leider, wie wenig CDU, Grünen, FDP und AfD Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren Recht auf Selbstbestimmung tatsächlich wert sind. Das Versprechen der UN-Behindertenrechtskonvention wird so im Main-Taunus-Kreis auch zukünftig nicht erfüllt werden.“