Bildquelle: Stadt Hofheim
Die Planungen zum „Gewerbepark In der Lach“und zum Wohn-/Mischgebiet „Hattersheimer Straße“ sowie die Streichung von ausgewiesenen gewerblichen Zuwachsflächen aus dem RegFNP lehnt DIE LINKE ab.
Die Ackerflächen in Diedenbergen sollen Acker bleiben und die ausgewiesenen Gewerbeflächen sollen Gewerbeflächen bleiben. Polar Mohr muss ja nicht unbedingt nach Diedenbergen, die Firma kann sich auch auf ihrem jetzigen Standort verkleinern, da sie von den bisherigen 5 Hektar zukünftig nur noch 2 Hektar benötigt. Dann würden an der Hattersheimer Straße drei Hektar für andere Nutzungen frei, von Autohäusern über ein innenstadtnahes Hotel bis zu einer Kita. Dieses Areal ist das einzige Gewerbegebiet Hofheins, das wieder an das Schienennetz angeschlossen werden könnte. Es sollte daher nicht für Wohnnutzung geopfert werden.
Treppenwitz der Stadtgeschichte – der Gewerbepark „In der Lach“
Ein Treppenwitz der Stadtgeschichte: 2007, vor 16 Jahren, war offensichtlich das ökologische Bewusstsein der Hofheimer Entscheidungsträger weitaus stärker entwickelt als heutzutage. Als ob die ganze Diskussion über die „Grenzen des Wachstums“ bis „Klimawandel“ an diesen Lokalpolitikern gänzlich vorbeigegangen wäre.
Noch 2007 wurde dieses Vorhaben von allen Fraktionen der StVV abgelehnt: Am 25.04.2007 beschloss die StVV einstimmig: „4. Der Magistrat wird gebeten, die Ansiedlung eines Möbel-Riesen im Außenbereich von Diedenbergen zu verhindern.“ Dieser Eingriff in den Regionalen Grünzug wurde auch vom Ortsbeirat Diedenbergen, dem damaligen Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main (heute: Regionalverband) und dem Regierungspräsidium Darmstadt einmütig abgelehnt.*
Alle Gründe, die schon vor 16 Jahren gegen die Ausweisung dieser isolierten Fläche im Außenbereich als Gewerbegebiet und Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel sprachen, treffen heute noch genau so zu: Ein Gewerbegebiet an dieser Stelle würde allen wesentlichen Zielen des Regionalplans Südhessen (RPS) und des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) widersprechen: Es liegt im Regionalen Grünzug, ist eine Vorrangfläche für die Landwirtschaft und widerspräche dem Regionalen Einzelhandelskonzept. Zudem: Neue große Gewerbegebiete auszuweisen, die keine Möglichkeit eines Schienenanschlusses haben, ja, die noch nicht einmal über eine Busverbindung verfügen, wäre ganz sicher kein Beitrag für die erforderliche Verkehrswende.
DIE LINKE wird dem Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Gewerbepark In der Lach nicht zustimmen und die Vorlage des Magistrats STV2023/018 ablehnen.
B-Plan-Änderung Hattersheimer Straße
Ebenfalls ablehnen wird DIE LINKE die Umwandlung des bestehenden Gewerbegebietes Hattersheimer Straße in ein Wohn-/Mischgebiet. Dieses Gebiet, eingeklemmt zwischen Bahn und L 3011 (alt) eignet sich kaum als Wohngebiet. Weitaus attraktivere Wohnungsbauflächen (im Überfluss!) hat die Stadt auf der anderen Seite der Bahn, auf dem Hochfeld („Römerwiesen“). Um dort schnell Wohnungen zu bauen, braucht nicht erst der RegFNP geändert und alte Industrieanlagen abgerissen und Altlasten beseitigt werden. Dort könnte sofort ein B-Plan aufgestellt und in Teilflächen nach und nach bebaut werden.
Und: Bei dem allseits beklagten Mangel an Gewerbeflächen vorhandene, ausgewiesene Zuwachsflächen zu streichen: Das ist völlig widersinnig. Die ausgewiesene Gewerbefläche östlich der Reifenberger Straße (2,7 ha) käme weitaus besser als Verlagerungsfläche in Frage: Da müsste nicht erst der RegFNP geändert werden, dort bräuchte man nur einen B-Plan, und evtl. ginge es auch sofort nach § 34 BauGB.
* Die CDU-Fraktion im OBR Diedenbergen erinnert sich in einer Anfrage: „Wir fragen den Magistrat, in wie fern beabsichtigt ist die Errichtung des Möbelmarktes Höffner zu ermöglichen, ungeachtet der einstimmigen Beschlusslage des Ortsbeirates aus 2007, dem Widerstand im Stadtparlament und der ablehnenden Stellungnahme des Magistrates/ Bürgermeisterin gegen des Möbelmarktes Höffner in 2007„ (s. Vorlage – DBN2013/012). Und der Magistrat antwortete damals:
„Erster Stadtrat Exner beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.Die Fa. Höffner hat ihr nach wie vor bestehendes Interesse an der Entwicklung vor einiger Zeit an uns herangetragen.Dem Interessenten wurde die derzeitige planungsrechtliche Situation erläutert, die eine solche Entwicklung nicht ermöglicht:Es handelt sich planungsrechtlich um Außenbereich nach §35 BauGB.Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) stellt in dem angesprochenen Grundstücksbereich keine Siedlungsflächenerweiterungen, sondern „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Regionaler Grünzug“ dar, so dass die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Stadt Hofheim hier derzeit nicht vorliegen. Dazu wäre zunächst eine Änderung des RegFNP und eine Darstellung als „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel (Möbel)“ notwendig.Von Seiten des hauptamtlichen Magistrats besteht keine Absicht, dieses Vorhaben weiterzuverfolgen.In der städtischen Stellungnahme zum RegFNP hatte die Stadt 2007 im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung die Aufnahme einer gewerblichen Baufläche in diesem Bereich beantragt. Dem ist der Regionalverband nicht gefolgt. Hinweis: Auch die damals angeregte Darstellung im RegFNP als „gewerbliche Baufläche“ wäre für die Entwicklung von großflächigem Einzelhandel nicht ausreichend, notwendig wäre dafür ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel.“