L3011: Offener Brief an Tarek Al-Wazir

Offener Brief an

Herrn Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Herrn Präsidenten Albert Duth

Betr.: Straßensperrung L3011; L3011 Ersatzneubau einer Stützwand am Mühlgraben bei Lorsbach HID: 22593

Sehr geehrter Herr Minister Al-Wazir,
Sehr geehrter Herr Präsident Duth,

Ihre Reaktionen bzw. Nicht-Reaktionen auf verschiedene Eingaben Lorsbacher Bürgerinnen und Bürger sowie die Äußerungen von Hessen Mobil gegenüber der Presse (Höchster Kreisblatt) veranlassen mich zu diesem offenen Brief.

Es ist schon ein Zeichen mangelnder Wertschätzung den Einwohnerinnen und Einwohnern und Gewerbetreibenden Lorsbachs sowei der Lokalplolitik gegenüber, wenn Sie, Herr Minister Al-Wazir, der Sie nicht nur Hessischer Verkehrs-, sondern auch Wirtschaftsminister sind, die Beantwortung von Schreiben sowie die Entgegennahme der gegen die Vollsperrung gerichteten Unterschriften durch den Hofheimer Stadtverordnetenvorsteher und Lorsbacher Ortsvorsteher an Hessen Mobil delegieren und somit keinerlei politische Verantwortung für diese gigantische Fehlplanung übernehmen wollen.

Dabei geht es nicht nur darum, dass Sie offenbar nicht bereit sind, Ihre Abwägungsentscheidung über die verschiedenen Belange nachvollziehbar zu erläutern und ggf. zu korrigieren, nein, Sie ignorieren offenbar, dass die Ihnen nachgeordnete Behörde von falschen Sachverhalten/Annahmen ausgeht, so als ob sie sich nie vor Ort ein Bild von der tatsächlichen Situation gemacht hätte. Aus falschen Annahmen resultieren aber selten richtige Schlussfolgerungen, so auch hier. Dabei sind die Fehler hier so offensichtlich, dass es keines Fachstudiums bedarf, um sie zu erkennen. Man muss direkt den Eindruck gewinnen, dass die von der Baumaßnahme und Vollsperrung Betroffenen für dumm verkauft werden sollen. Nachfolgend einige Beispiele zu den Themen Verrohrung des Mühlgrabens im Kurvenverlauf (ca. 300 Meter) oder Einbringen einer Spundwand zwischen Straße und Mühlgraben:

  • Die Grundwasserströme würden behindert durch eine Spundwand, obwohl eine solche natürlich Durchlässe haben kann bzw. im sogen. „Berliner Verbau“ (Trägerbohlwand) errichtet werden könnte..
  • Baugrunduntersuchungen wären notwendig, bevor Spunwände eingerüttelt werden könnten. Ist dies für die vorgesehenen 12 Meter tiefen Betonstützpfeiler nicht der Fall?!
  • Leitungen müssten verlegt werden.  Das ist doch bereits geschehen, da ja die ganze Straße verlegt und eben die Betonstützen eingebaut werden sollen.
  • Die Standsicherheit des Bahndammes wäre in Gefahr, wenn zwischen Graben und Straße Spundwände eingezogen würden – wie das???
  • Für eine Spundwand ebenso wie für eine Verrohrung müssten Bäume gefällt werden – die Bäume stehen nicht zwischen Graben und Straße, sondern auf der anderen Seite des Grabens, hangaufwärts. Und für die vorgesehenen Betonbauten an gleicher Stelle sind keine Baumfällungen notwendig?
  • Es muss Fauna und Flora im Mühlgraben geschützt werden, obwohl es da ausweislich der von Hessen Mobil in Auftrag gegebenen floristischen und faunistischen Untersuchung zum Plangenehmigungsverfahren in diesem (schon derzeit teilweise verrohrten) Betriebswasserkanal weder bei der Flora noch bei der Fauna etwas schützenswertes gibt.
  • Im übrigen stellte  das BVerwG (s. Urteil vom 09.02.2017 – BVerwG 7 A 2.15ECLI:DE:BVerwG:2017:090217U7A2.15.0, RdNr, 506) Ausbau der Bundeswasserstraße Elbe („Elbvertiefung“), klar: „Räumliche Bezugsgröße für die Prüfung der Verschlechterung bzw. einer nachteiligen Veränderung ist ebenso wie für die Zustands-/Potenzialbewertung grundsätzlich der OWK (=Oberflächenwasserkörper, Ha) in seiner Gesamtheit; Ort der Beurteilung sind die für den Wasserkörper repräsentativen Messstellen. Lokal begrenzte Veränderungen sind daher nicht relevant, solange sie sich nicht auf den gesamten Wasserkörper oder andere Wasserkörper auswirken.“ 

        s. https://www.bverwg.de/090217U7A2.15.0

  • Es drohe die Zerstörung (Austrocknung) von Auenwäldern durch eine Verrohrung. Auf dem schmalen Geländestreifen zwischen Bahndamm und dem am Straßenrand verlaufenden Mühlgraben gibt es keine „Auenwälder“. Der Mühlgraben ist nicht der natürliche Schwarzbach im Tal, sondern er verläuft entlang des Bahndamms sowie unter diesem hindurch. Ein Bahndamm wurde und wird nicht im Auenwald gebaut.
  •  Für eine Verrohrung müssten Bäume fallen. Dieser Zusammenhang ist nicht nachvollziehbar. Bäume müssten allerdings tatsächlich fallen, aber aus Gründen der Verkehrssicherheit, da sie sich im 45 °-Winkel auf die Straße neigen und auf dem Bahndamm wachsen, wo Bäume eigentlich nicht hingehören.
  • Im übrigen wollen Sie den Kurvenradius doch verändern und dadurch die Straße weiter vom Mühlgraben abrücken, dann wäre die Gefahr einer Unterspülung ohnehin geringer.