Haushaltsdesaster Hofheim: Informationsdefizit des Rathauses muss ein Ende haben!

Nur wer gut informiert ist, kann auch gute Entschei­dungen treffen.

So schrieb Die Linke Hofheim schon in ihrem Wahlprogramm für 2021. Aber genau daran fehlt es in Hofheim. Bei uns ist offenbar die Hessische Gemeindeordnung außer Kraft gesetzt.

Nach § 50 Abs. 2 HGO überwacht die Gemeindevertretung die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstandes, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen. Laut § 50 Abs. 3 HGO hat der Gemeindevorstand die Gemeindevertretung über die wichtigen Verwaltungsangelegenheiten laufend zu unterrichten und ihr wichtige Anordnungen der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.

Und nach § 66 Abs. 1 Ziff. 6 HGO hat der Gemeindevorstand den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm aufzustellen und das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen.

In Hofheim a.Ts. wurden die Stadtverordneten jedoch erst im Juni 2025 über die Finanzlage am 31.12. 2024 informiert und erhielten erst Ende August 2025 den Bericht über die Finanzlage zum 30.06.25, weil der Bericht über das erste Quartal entfallen war. Im November platzte dann die Bombe mit dem Quartalsbericht zum 30.09.25. Erstaunlicherweise wurden von der desolaten Haushaltssituation, nach der z.B. schon seit Jahresbeginn 2025 nicht einmal mehr die Zahlungen der Umlagen an den Kreis und der Gehälter der Rathaus-Bediensteten ohne Kreditaufnahme gewährleistet waren, aber nicht nur die Stadtverordneten überrascht, sondern auch die Magistratsmitglieder einschließlich der hauptamtlichen gaben an, davon überrascht zu sein, trafen haushaltswirksame Beschlüsse und unterbreiteten Vorlagen, als wäre nichts gewesen. Das kann ja nur heißen, dass im Magistrat die Kassenlage das ganze Jahr 2025 über kein Thema war. Wie konnte das sein, dass sowohl der Bürgermeister und Kämmerer seine Magistratskollegen nicht über die Finanzlage informiert, als auch offenbar kein ehren- oder hauptamtliches Magistratsmitglied danach fragt?! Erklärungsbedürftig ist auch die Situation, dass ausweislich des aktuellen Stellenplans im Jahr 2025 mehr Stellen im oberen Gehalts-Spektrum besetzt waren/sind, als Stellen im Stellenplan 2025 ausgewiesen waren.

Dass den Stadtverordneten erst heute, am 6. Januar, der (Nicht-)Genehmigungserlass des Landrates vom 22. Dezember für den zweiten Nachtrags-Haushalt 2025 zur Kenntnis gebracht wurde, nachdem man davon schon im Internet lesen konnte, passt ins Bild.