107 Euro Aufschlag: Gebührensatzung für untergebrachte Geflüchtete wird endgültig zum Integrationshindernis

Thomas Völker, Kreistagsabgeordneter der LINKEN. Main-Taunus im Integrationsausschuss, kritisiert die Planungen des Kreisausschusses, die Gebühren für die Unterbringung von Geflüchteten um mehr als 30 Prozent zum 1. Januar 2023 zu erhöhen:

„Der Main-Taunus-Kreis unternimmt einiges, um Geflüchtete unterzubringen und auf die Belegung von Turnhallen oder Zelten zu verzichten. Leider hat dieses Engagement aber auch eine bittere Kehrseite. Denn im Gegenzug hat der Main-Taunus-Kreis schon immer das Maximum der gesetzlich möglichen Gebühren auf die Geflüchteten selbst umgelegt.
Nun soll ab 1. Januar 2023 mit einem sprunghaften Anstieg der Selbstzahleranteil von 352 auf 459 Euro pro Monat um über 30 Prozent erhöht werden. Das bedeutet für eine Familie mit zwei Kindern, die zu viert in einem Zimmer einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht ist und leider keinen eigenen Wohnraum im Kreis findet, eine monatliche Belastung von 1.836 Euro im Monat. Von der Möglichkeit für Kinder und Jugendliche, die naturgemäß nicht zum Familieneinkommen beitragen können, Ermäßigungen geltend zu machen, wird weiterhin kein Gebrauch gemacht. Aber auch für alleinlebende Geflüchtete, die in Mehrbettzimmern untergebracht sind, bedeutet das pro Bett eben 459 Euro pro Monat. Ohne jeden Einfluss darauf, mit wem sie ihr Zimmer teilen und ohne Perspektive selbst viel dafür tun zu können, um eigenständigen Wohnraum zu erreichen.“

Völker betont, dass solche Kostenerhebungen ganz wesentlich die Integration in Erwerbsarbeit behindern können und der Kreis zugleich zu wenig unternehme, um Geflüchteten Alternativen zur Gemeinschaftsunterbringung zu eröffnen.

„Die Regelungen des Kreises zwingen die Menschen in den Sozialleistungsbezug, weil solche horrenden Gebühren in aller Regel nicht mit Erwerbstätigkeit aufgefangen werden können. Wenn der gesamte Arbeitslohn direkt vom Kreis eingezogen wird, sinkt naturgemäß der Anreiz, sich für eine eigenständige Zukunft und die der eigenen Familie abzurackern.
Zudem unternimmt der Main-Taunus-Kreis bekanntlich kaum etwas, um Geflüchteten eine Alternative aufzuzeigen: Die zur Verfügung stehenden Sozialwohnungen gehen seit Jahren zurück, eine kreiseigene Wohnungsbaugesellschaft wird dennoch abgelehnt. In den meisten Gemeinden wird Grund und Boden weiterhin meistbietend verkauft, statt gezielte Wohnungspolitik zu betreiben.
Das Kommunale Jobcenter in Verantwortung des Kreises legt die Mietobergrenzen für auszugswillige Geflüchtete weiterhin sehr rigide aus und lehnt regelmäßig selbst minimale Überschreitungen von wenigen Euro der zulässigen Kosten der Unterkunft ab statt die möglichen Spielräume zu nutzen. Das ist nicht nur unter Integrations-, sondern auch Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten eine völlig falsche Herangehensweise, weil nichts teurer sein kann als die horrenden Gemeinschaftsunterbringungskosten.
In der Gesamtschau ergibt sich deshalb leider folgendes Bild: Kosten werden schonungslos weitergereicht, Initiativen von Geflüchteten und zahlreichen engagierten Ehrenamtlichen die Kosten zu senken und Integrationfortschritte zu erzielen, jedoch kaum unterstützt. So gelingt weder Integration noch werden Anreize geschaffen den Sozialleistungsbezug zu beenden.“

Hinweis:
Im Anhang finden Sie die Vorlagen des Kreises, die erstmalig am Donnerstag um 17 Uhr im Sozialausschuss des Kreistages beraten werden.