Investorenschutz geht in Hofheim vor Bürgerinteresse

In Hofheim herrscht ein eklatanter Mangel an bezahlbaren Wohnungen und an Kita-Plätzen. Deshalb sollten in dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 137-2 „Wohngebiet an der Homburger Straße“ nicht nur 20 geförderte Wohnungen, sondern auch eine Krippe errichtet werden. Und zwar nicht am Sankt-Nimmerleins-Tag, sondern alsbald. Dafür durfte der Investor, die Firma Instone, auch deutlich höher und dichter bauen als ringsum. Instone hätte – so steht es in dem städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt und Investor – schon  längst mit den Bauarbeiten beginnen müssen. Hat Instone aber nicht. Deshalb hat die Fraktion Die Linke in der Hofheimer Stadtverordnetenversammlung beantragt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 137-2 wieder aufgehoben wird, so wie es bei Vertragsverletzungen auch vorgesehen ist.

Doch alle anderen Fraktionen haben diesen Antrag abgelehnt. Dass der Vertragspartner der Stadt sich nicht an die Verträge hält, scheint in Hofheim niemanden zu stören.
Das ist nicht das erste Mal, dass in Hofheim städtebauliche Verträge nicht eingehalten werden, vom „Seniorenwohnsitz Lorsbachtal“ in Lorsbach über Jungehag in Wildsachsen bis nunmehr Instone in der Kernstadt. Und in keinem Fall gab es irgendwelche Sanktionen für solche Vertragsverletzungen. Es kann doch nicht sein, dass in Hofheim der Investor bauen kann, was, wie und wann er will – Vertrag hin, Vertrag her. Daher fragt Die Linke welche Konsequenzen der Magistrat aus dieser Vertragsverletzung durch die Firma Instone ziehe und welche Folgen dies für die Hofheimer Wohnungsbau (HWB) hat.

Die Folgen für Mieter und Eltern sind klar: Sie müssen weiterhin auf eine bezahlbare Wohnung und einen Krippen-Platz warten.

Barbara Grassel, Fraktionsvorsitzende

Nachbemerkung: Auch wenn der VEP durch einen regulären Bebauungsplan ersetzt wird, ist nicht garantiert, dass die Bürgerinnen und Bürger schneller zu Kita-Plätzen und geförderten Wohnungen kommen. Aber eines ist dann sichergestellt: Die Stadt zeigt, dass sie sich nicht auf der Nase rumtanzen lässt und dass auch Investoren ihre Verträge mit der Stadt einzuhalten haben. Und vor allem: Ein von der Stadt aufgestellter Bebauungsplan würde keine solchen städtebaulichen und funktionalen Mängel aufweisen wie die reine Investorenplanung von Instone.